Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,5973
BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61 (https://dejure.org/1961,5973)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1961 - 5 StR 477/61 (https://dejure.org/1961,5973)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1961 - 5 StR 477/61 (https://dejure.org/1961,5973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,5973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53].
  • BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51

    Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen

    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53].
  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 425/53
    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53].
  • BGH, 15.03.1955 - 1 StR 757/54
    Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53].
  • BGH, 17.07.1964 - 4 StR 95/64

    Rechtsmittel

    Sollte das Landgericht jedoch - die jetzigen Strafzumessungserwägungen lassen es nicht zweifelsfrei entnehmen - die Strafe nach Versuchsgrundsätzen bemessen, so wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Aberkennung der Eidesfähigkeit überhaupt nicht möglich (BGH NJW 1955, 997;5 StR 477/61 vom 7. November 1961).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht