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BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]. - BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51
Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen …
Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]. - BGH, 26.05.1954 - 3 StR 425/53
Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53]. - BGH, 15.03.1955 - 1 StR 757/54
Auszug aus BGH, 07.11.1961 - 5 StR 477/61
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf diese grundsätzlich bei jeder Verurteilung wegen Meineides zu verhängende Nebenstrafe bei einer Verurteilung wegen versuchten Meineides nicht ausgesprochen werden, wenn das Gericht die Strafe nach § 44 StGB ermäßigt (BGH NJW 1955, 997 und für den gleichliegenden Fall der Beihilfe zum Meineid BGHSt 1, 156; 6, 373) [BGH 26.05.1954 - 3 StR 425/53].
- BGH, 17.07.1964 - 4 StR 95/64
Rechtsmittel
Sollte das Landgericht jedoch - die jetzigen Strafzumessungserwägungen lassen es nicht zweifelsfrei entnehmen - die Strafe nach Versuchsgrundsätzen bemessen, so wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Aberkennung der Eidesfähigkeit überhaupt nicht möglich (BGH NJW 1955, 997;5 StR 477/61 vom 7. November 1961).